Kein Anspruch auf Veranlagung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung zur faktischen Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung
FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.03.2013 - Aktenzeichen 4 K 205/12
DRsp Nr. 2013/18378
Kein Anspruch auf Veranlagung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung zur faktischen Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung
Im Rahmen der Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache: Ein Steuerpflichtiger hat keinen Anspruch darauf, dass seine Veranlagung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erfolgt, nur damit faktisch seine Frist zur Abgabe der Steuererklärung verlängert wird.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.