Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 29. November 2016 und der Bescheid der Beklagten vom 12. September 2013 in Gestalt des Widerspruchbescheids vom 30. April 2014 aufgehoben.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger mit dem Handkurbel-Rollstuhl-zuggerät "Speedy-Versatio" (26 Zoll) zu versorgen.
Die Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Auslagen des Klägers im Vor-, Klage- und Berufungsverfahren zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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