LSG Hamburg - Urteil vom 29.01.2019
L 3 R 85/18
Normen:
SGB VI § 48; SGB VI § 304;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, - Vorinstanzaktenzeichen 11 R 40/18

Kein Anspruch auf Waisenrente in der gesetzlichen Rentenversicherung nach Vollendung des 27. Lebensjahres

LSG Hamburg, Urteil vom 29.01.2019 - Aktenzeichen L 3 R 85/18

DRsp Nr. 2019/7859

Kein Anspruch auf Waisenrente in der gesetzlichen Rentenversicherung nach Vollendung des 27. Lebensjahres

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hamburg vom 6. August 2018 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VI § 48; SGB VI § 304;

Tatbestand:

Streitig ist zwischen den Beteiligten die Leistung einer Waisenrente an den Kläger.

Der am xxxxx 1965 geborene Kläger beantragte am 15. Oktober 2017 die Leistung einer Waisenrente nach seiner am 23. April 1931 geborenen und am xxxxx 2016 verstorbenen Mutter A ...