Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beteiligten streiten über die Möglichkeit der Zusammenveranlagung des Klägers mit der verstorbenen Frau A (im Folgenden: Rechtsvorgängerin), deren Rechtsnachfolger ebenfalls der Kläger ist.
Der Kläger lebte zusammen mit der Rechtsvorgängerin in einem gemeinsamen Haushalt in Belgien. Beide sind deutsche Staatsangehörige. Am ... 2013 gaben sie vor dem Standesbeamten der belgischen Gemeinde B eine Erklärung über das gesetzliche Zusammenleben (sogenannte Cohabitation légale) ab, die am selben Tag in das belgische Nationalregister eingetragen wurde.
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