FG Köln - Urteil vom 19.10.2021
8 K 3282/18
Normen:
EStG § 1 Abs. 3;

Kein Anspruch auf Zusammenveranlagerung zur Einkommenssteuer bei nicht bestehender zivilrechtlicher Ehe

FG Köln, Urteil vom 19.10.2021 - Aktenzeichen 8 K 3282/18

DRsp Nr. 2022/2823

Kein Anspruch auf Zusammenveranlagerung zur Einkommenssteuer bei nicht bestehender zivilrechtlicher Ehe

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 1 Abs. 3;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Möglichkeit der Zusammenveranlagung des Klägers mit der verstorbenen Frau A (im Folgenden: Rechtsvorgängerin), deren Rechtsnachfolger ebenfalls der Kläger ist.

Der Kläger lebte zusammen mit der Rechtsvorgängerin in einem gemeinsamen Haushalt in Belgien. Beide sind deutsche Staatsangehörige. Am ... 2013 gaben sie vor dem Standesbeamten der belgischen Gemeinde B eine Erklärung über das gesetzliche Zusammenleben (sogenannte Cohabitation légale) ab, die am selben Tag in das belgische Nationalregister eingetragen wurde.