Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stuttgart vom 03.04.2018 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Kläger die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens trägt. Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Der Streitwert für das Klage- und das Berufungsverfahren wird jeweils endgültig auf 5.000 EUR festgesetzt.
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