FG München - Urteil vom 11.10.2022
12 K 2061/21
Normen:
EStG § 62 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Kein Anspruch der in Deutschland wohnhaften und als unbeschränkt einkommenssteuerverpflichtet eingestuften Eltern auf Kindergeld mangels Wohncharakters des inländischen Aufenthalts der Kinder

FG München, Urteil vom 11.10.2022 - Aktenzeichen 12 K 2061/21

DRsp Nr. 2023/4867

Kein Anspruch der in Deutschland wohnhaften und als unbeschränkt einkommenssteuerverpflichtet eingestuften Eltern auf Kindergeld mangels Wohncharakters des inländischen Aufenthalts der Kinder

Stichwörter: 1. Minderjährige Kinder teilen grundsätzlich den Wohnsitz ihrer Eltern, weil sie über ihre Haushaltszugehörigkeit eine abgeleitete Nutzungsmöglichkeit besitzen und damit zugleich die elterliche Wohnung i.S. des § 8 AO innehaben.2. Lebt ein minderjähriges Kind im Ausland, kann davon ausgegangen werden, dass über das Rechtsinstitut des Familienwohnsitzes das "Innehaben einer Wohnung" durch einen Familienangehörigen vermittelt wird, wenn es um das "Beibehalten" eines bereits vorhandenen Wohnsitzes geht.3. Dagegen kann ein im Ausland lebendes Kind im Inland grundsätzlich keinen Wohnsitz "begründen", ohne sich zuvor hier aufgehalten zu haben.4. Kinder, die sich zum Zwecke des Studiums für mehrere Jahre ins Ausland begeben, behalten ihren Wohnsitz in der inländischen elterlichen Wohnung nur dann bei, wenn sie diese in ausbildungsfreien Zeiten zum überwiegenden Teil nutzen. Dabei kommt der Dauer der Inlandsaufenthalte erhebliche Bedeutung zu.

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 62 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Gründe

I.