FG München - Urteil vom 26.07.2022
12 K 1072/21
Normen:
EStG § 61 Abs. 1 Nr. 1;

Kein Anspruch der Mutter auf Gewährung von Kindergeld für ihren Sohn wegen bestehender Forderungsberechtigung des Kindsvaters

FG München, Urteil vom 26.07.2022 - Aktenzeichen 12 K 1072/21

DRsp Nr. 2023/4768

Kein Anspruch der Mutter auf Gewährung von Kindergeld für ihren Sohn wegen bestehender Forderungsberechtigung des Kindsvaters

1. Ein Kind ist in den Haushalt des Elternteils aufgenommen, bei dem es wohnt, versorgt und betreut wird, sodass es sich in der Obhut dieses Elternteils befindet.2. Bei Aufenthalten eines Kindes sowohl in dem Haushalt des einen wie auch des anderen Berechtigten ist, da eine Aufteilung des Kindergelds ausgeschlossen ist, darauf abzustellen, wo sich das Kind überwiegend aufhält und wo es seinen Lebensmittelpunkt hat.

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen werden nicht erstattet.

Normenkette:

EStG § 61 Abs. 1 Nr. 1;

Gründe

Streitig ist, ob der Klägerin für ihren Sohn S [...] (geboren [...] 2000) im Zeitraum von September 2019 bis März 2020 Kindergeld zusteht.

I.