Die Beschwerde wird als unbegründet verworfen.
Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
Der Beschwerdewert wird auf 409 € festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin ist seit dem 15. Juli 2013 in Haft. Strafende ist auf den 24. Oktober 2020 notiert.
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