Der Antrag wird abgelehnt.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen den Abrechnungsbescheid vom 8. Mai 2009.
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Antragstellers am 24. August 2005 meldete das FA rückständige Umsatzsteuern der Jahre 1994 bis 1997 und 2000 zur Insolvenztabelle an. Mit Beschluss vom 30. Januar 2007 wurde das Insolvenzverfahren nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben und dem Antragsteller Restschuldbefreiung angekündigt. Die Restschuldbefreiungsphase endet am 24. August 2011.
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