Kein begrenzter Werbungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer außerhalb des Beschäftigungsortes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
FG Berlin, Urteil vom 23.01.2001 - Aktenzeichen 2 K 2480/99
DRsp Nr. 2002/4508
Kein begrenzter Werbungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer außerhalb des Beschäftigungsortes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
Der begrenzte Werbungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer außerhalb des Beschäftigungsortes scheidet bei doppelter Haushaltsführung deshalb aus, weil wegen der räumlichen Trennung von Beschäftigungsort und Hauptwohnsitz die Nutzung des Arbeitszimmers zu mehr als 50 v. H. der gesamten beruflichen Tätigkeit nicht gegeben ist.