Die Beschwerde des Gesamtbetriebsrates gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 02.03.2021 -
Die Beschwerde der Beteiligten zu 9., 10. und 11. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 02.03.2021 -
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit der am 30./31.07.2019 durchgeführten Wahl der Arbeitnehmer zum Aufsichtsrat der Beteiligten zu 4.
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