Kein Betriebsausgabenabzug einer Ärzte-Personengesellschaft für die Kosten der letztendlich gescheiterten Gründung einer Arztpraxis in den Vereinigten Arabischen Emiraten, sondern lediglich Anwendung des negativen Progressionsvorbehalts
FG Bremen, Urteil vom 14.06.2012 - Aktenzeichen 1 K 122/10 (6)
DRsp Nr. 2012/22286
Kein Betriebsausgabenabzug einer Ärzte-Personengesellschaft für die Kosten der letztendlich gescheiterten Gründung einer Arztpraxis in den Vereinigten Arabischen Emiraten, sondern lediglich Anwendung des negativen Progressionsvorbehalts
1. Will eine in Deutschland freiberuflich tätige Ärzte-Personengesellschaft eine zusätzliche Arztpraxis in Dubai eröffnen, so wird spätestens mit der der Erteilung der „Certificate Of Good Standing” durch den zuständigen Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales deutlich, dass die Gesellschaft in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) eine – in den Anwendungsbereich von Art. 14 Abs. 1 und 2 DBA-VAE 1996 fallende – „feste Einrichtung” begründen will.
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