Die Beteiligten streiten über die Frage, ob die von der Klägerin übernommene Pauschsteuer gem. § 37b Einkommensteuergesetz (EStG) auf eine nichtabzugsfähige Betriebsausgabe ihrerseits bei der Klägerin eine Betriebsausgabe darstellt.
Die Klägerin ist eine Kommanditgesellschaft (KG). Unternehmensgegenstand ist das
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