FG Niedersachsen - Urteil vom 16.01.2014
10 K 326/13
Normen:
EStG § 37b; EStG § 4 Abs. 5 Nr. 1;
Fundstellen:
DStR 2015, 6
DStRE 2015, 1168

Kein Betriebsausgabenabzug für auf Geschenke entfallende Pauschalsteuer nach § 37b EStG

FG Niedersachsen, Urteil vom 16.01.2014 - Aktenzeichen 10 K 326/13

DRsp Nr. 2014/6722

Kein Betriebsausgabenabzug für auf Geschenke entfallende Pauschalsteuer nach § 37b EStG

Die auf Geschenke i.S. des § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG entfallende Pauschalsteuer nach § 37b EStG ist nicht als BA abziehbar. Auch die pauschalierte Steuer ist Teil der Zuwendung und damit des Geschenks i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG.

Normenkette:

EStG § 37b; EStG § 4 Abs. 5 Nr. 1;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob die von der Klägerin übernommene Pauschsteuer gem. § 37b Einkommensteuergesetz (EStG) auf eine nichtabzugsfähige Betriebsausgabe ihrerseits bei der Klägerin eine Betriebsausgabe darstellt.

Die Klägerin ist eine Kommanditgesellschaft (KG). Unternehmensgegenstand ist das