1. Die Eigenheimzulage wird unter Aufhebung des Bescheids über Eigenheimzulage vom 21. April 2008 für die Jahre 1999 bis 2006 auf je 4.001,88 EUR (= 7.827 DM) festgesetzt.
2. Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.
I.
Streitig ist, in welcher Höhe dem Kläger eine Eigenheimzulage zusteht.
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