FG Baden-Württemberg - Urteil vom 21.01.2002
3 K 73/99
Normen:
AO 1977 § 227 ; GG Art. 4 Abs. 1 ; GG Art. 87a Abs. 1 ;

Kein Billigkeitserlass geschuldeter Einkommensteuer wegen Finanzierung des Militärhaushalts mit dem Steueraufkommen; Erlass und Stundung von Einkommensteuer 1998

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.01.2002 - Aktenzeichen 3 K 73/99

DRsp Nr. 2002/4173

Kein Billigkeitserlass geschuldeter Einkommensteuer wegen Finanzierung des Militärhaushalts mit dem Steueraufkommen; Erlass und Stundung von Einkommensteuer 1998

Ein Steuerpflichtiger kann nicht unter Berufung auf das Grundrecht der Gewissensfreiheit den Erlass seiner Einkommensteuerschulden begehren, weil der Staat mit dem Steueraufkommen u. a. seinen Militärhaushalt finanziert.

Normenkette:

AO 1977 § 227 ; GG Art. 4 Abs. 1 ; GG Art. 87a Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob für einen Teil der von der Klägerin geschuldeten Einkommensteuer (ESt) Billigkeitsmaßnahmen deshalb geboten sind, weil der Steuergläubiger mit dem Steueraufkommen auch einen Militärhaushalt finanziert.