Kein Eigenheimzulageanspruch der Mutter für die im Haus der Tochter und des Schwiegersohns befindliche und von diesen nur mitgenutzte Einliegerwohnung
FG Sachsen, Urteil vom 29.05.2006 - Aktenzeichen 5 K 757/03 (Ez)
DRsp Nr. 2007/6296
Kein Eigenheimzulageanspruch der Mutter für die im Haus der Tochter und des Schwiegersohns befindliche und von diesen nur mitgenutzte Einliegerwohnung
Befindet sich im Haus der Tochter und ihrer Familie eine der Mutter gehörende Eigentumswohnung (Einliegerwohnung) und wird diese Wohnung von der Tochter und deren Familie mitgenutzt, so hat die Mutter für diese Überlassung an Angehörige keinen Anspruch auf Eigenheimzulage nach § 4 Satz 2 EigZulG, wenn die Tochter samt Familie in dem Haus bereits eine ausreichend große eigene Wohnung hat, wenn die Räume in der Wohnung der Mutter nur zusätzlich und stundenweise als Ausweichräume genutzt werden, damit sich die Enkelkinder oder die Tochter dorthin - wenn krankheitsbedingt nötig - zeitweise zurückziehen können, wenn sich in den Räumen der Mutter also kein eigener Hausstand befindet und wenn diese Räume zudem nach der Art. der vorhandenen Möblierung auch nicht zur Führung eines selbstständigen Haushalts geeignet sind. Der Förderungszweck des EigZulG gebietet nicht die Förderung von einzelnen Wohnräumen, die nicht als komplette Wohnung für eine Familie, sondern nur zusätzlich zu einer bereits vorhandenen Wohnung genutzt werden.