Kein Erlass von Nachforderungszinsen infolge sachlicher Unbilligkeit bei einer von den Finanzbehörden verschuldeten Dauer einer Konzernbetriebsprüfung von fünfeinhalb Jahren und einem tatsächlichen Zinsvorteil des Unternehmens von weniger als 6 %
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.05.2010 - Aktenzeichen 5 K 7219/06 B
DRsp Nr. 2010/12860
Kein Erlass von Nachforderungszinsen infolge sachlicher Unbilligkeit bei einer von den Finanzbehörden verschuldeten Dauer einer Konzernbetriebsprüfung von fünfeinhalb Jahren und einem tatsächlichen Zinsvorteil des Unternehmens von weniger als 6 %
1. Auch Nachforderungszinsen nach § 233aAO können nur dann infolge sachlicher Unbilligkeit erlassen werden, wenn ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis zwar nach dem gesetzlichen Tatbestand besteht, seine Geltendmachung aber mit dem Zweck des Gesetzes nicht oder nicht mehr zu rechtfertigen ist und dessen Wertungen zuwiderläuft. Umstände, die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des gesetzlichen Tatbestands bewusst in Kauf genommen hat, können jedoch keine abweichende Festsetzung und keinen Billigkeitserlass rechtfertigen.
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