Tatbestand:
Streitig ist der Erlass von Säumniszuschlägen zur Einkommensteuer 2005 und zum Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer 2005.
Die Kläger sind Ehegatten, die zur Einkommensteuer zusammenveranlagt werden. Der Kläger ermittelt seine Einkünfte aus selbständiger Arbeit nach § 4 Abs. 3 EStG.