1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob Umsätze der Klägerin aus dem Betrieb einer Wasserski-Seilbahn dem ermäßigten oder dem vollen Steuersatz unterliegen.
Die Klägerin betreibt in Form einer Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung in A unter anderem einen Wasserskilift (eine Wasserski-Seilbahn), eine Wasserskischule, den Vertrieb von Wassersportartikeln sowie eine Gastronomie. Mit der Wasserski-Seilbahn am A-see werden Wasserskifahrer an einem mit einem Elektromotor betriebenen Drahtseil auf einem See über einen Rundkurs vom Einstieg bis zum Ausstieg gezogen.
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