Die Klägerin wendet sich gegen die Rückforderung von im Voraus gewährter Ausfuhrerstattung und begehrt die Bewilligung von Erstattung für weitere Ausfuhren.
Die Klägerin meldete zwischen März und Mai 1998 bei den Hauptzollämtern A und B die Ausfuhren verschiedener Milcherzeugnisse nach Bosnien und Russland an (Ausfuhranmeldungen Nr. ...134, ...01, ...56, ...91, ...135, ...52, ...60 und ...194). Für die Ausfuhranmeldungen Nr. 56 und 135 gewährte sie mit Bescheiden vom 19.05.1998 und 08.07.1998 antragsgemäß Ausfuhrerstattung unter dem Vorbehalt, dass der Anspruch auf die festgesetzte Ausfuhrerstattung entsteht und form- und fristgerecht nachgewiesen wird. Für die übrigen Ausfuhren wurde ein Vorschussantrag nicht gestellt. Insoweit beantragte die Klägerin mit Schreiben vom 02.04., 17.04. und 15.05.1998 sogleich die endgültige Gewährung von Ausfuhrerstattung.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|