Kein gewerblicher Grundstückshandel bei Bildung selbständiger Wohneinheiten und Verkauf einzelner Wohnungen nach über 30-jähriger Vermietung erweiterte Gewerbeertragskürzung auch für den auf die vorzeitige Rückzahlung eines Darlehens zurückzuführenden Abzinsungsgewinn
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.01.2014 - Aktenzeichen 6 K 6207/11
DRsp Nr. 2014/4590
Kein gewerblicher Grundstückshandel bei Bildung selbständiger Wohneinheiten und Verkauf einzelner Wohnungen nach über 30-jähriger Vermietung erweiterte Gewerbeertragskürzung auch für den auf die vorzeitige Rückzahlung eines Darlehens zurückzuführenden Abzinsungsgewinn
1. Hat eine gewerblich geprägte GmbH & Co.KG ausschließlich ein mit 41 Wohneinheiten bebautes, der Wohnraumbindung unterliegendes Grundstück über 30 Jahre lang vermietet, so ist sie weiter als grundstücksverwaltende Gesellschaft und nicht etwa nach der Drei-Objekt-Grenze als gewerbliche Grundstückshändlerin zu behandeln, wenn sie nunmehr selbstständige Wohnungseinheiten i. S. d. WEG bildet und innerhalb von fünf Jahren 14 Wohnungen veräußert, um Schulden tilgen und die nicht veräußerten 27 Wohnungen sanieren und weiter vermieten zu können; ihr steht daher weiter die erweiterte Gewerbeertragskürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG für Grundstücksunternehmen zu.
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