FG Münster - Urteil vom 01.07.2004
6 K 1584/02 E,G
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 1830

Kein gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung eines ungeteilten landwirtschaftlich genutzten Grundstücks an sieben Erwerber

FG Münster, Urteil vom 01.07.2004 - Aktenzeichen 6 K 1584/02 E,G

DRsp Nr. 2004/16041

Kein gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung eines ungeteilten landwirtschaftlich genutzten Grundstücks an sieben Erwerber

1. Ein "Objekt" im Sinne der Drei-Objektgrenze ist ein Grundstücksteil erst dann, wenn eine dingliche Teilung schon vollzogen ist. 2. Beteiligt sich der Verkäufer an der geplanten Erschließung des veräußerten Grundstücks, so wird dadurch noch nicht der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung überschritten.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über das Vorliegen eines gewerblichen Grundstückhandels.

Die Klägerin ist seit 1968 Alleineigentümerin der Grundstücke E Flur 5, Flurstück 349 und 351.

Das Grundstück 351 hatte sie zunächst dem Kläger und ab dem 01. Januar 1990 der aus dem Kläger und dem Sohn der Kläger bestehenden Gartenbaubetrieb n GbR unentgeltlich zur Nutzung für einen Gärtnereibetrieb überlassen.