Die Klägerin begehrt Kindergeld für die leiblichen Kinder ihrer in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Lebenspartnerin und den Zählkindervorteil.
Die Klägerin lebt seit dem 2009 in eingetragener Lebenspartnerschaft. Die Klägerin erhält für ihre Kinder A (geboren 1999) und B (geboren 2011) Kindergeld. Am 17. Mai 2011 beantragte sie darüber hinaus Kindergeld für die leiblichen Kinder ihrer Lebenspartnerin C (geboren 2001) und D (geboren 2003).
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|