Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Kindergeld für die Monate Mai bis Oktober 2007.
Der Kläger ist polnischer Staatsangehöriger und Vater der am 14. Februar 1995 geborenen „A” sowie des am 26. Dezember 2000 geborenen „B”. Er lebt mit seiner Ehefrau und den Kindern in Polen.
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