Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides über Kindergeld.
Die Beklagte erließ am 19.03.2002 gegenüber der Klägerin einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid betreffend den Zeitraum von August 1995 bis Mai 2001, weil für ihr Kind D eine schweizerische sog. IV-Kinderrente gezahlt worden ist, die dem zwischenzeitlich von ihr getrennt lebenden Ehemann/Kindsvater zugeflossen ist. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Bescheid Bezug genommen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|