Die Beteiligten streiten um die Aufhebung der Festsetzung von Kindergeld für das Kind ...(im Folgenden: "S.") ab Januar 2002 nach § 70 Abs. 2 ESTG und dessen Rückforderung für den Zeitraum Januar 2002 bis April 2002 nach § 37 Abs. 2 AO 1977. Im einzelnen geht es um den folgenden Sachverhalt:
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