I.
Zu entscheiden ist über den Kindergeldanspruch einer nicht freizügigkeitsberechtigten, nicht erwerbstätigen Ausländerin für ihre beiden Töchter K1. (geboren am 27.7.2004) und K2. (geboren am 11.9.2002) für die Zeit ab Februar 2006.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|