Die Beteiligten streiten über die Festsetzung und Rückzahlung von Kindergeld.
Die Klägerin (-Kl-) ist Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg. Für die Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld ist daher der Beklagte (-Bekl-) als Familienkasse zuständig.
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