Der Kläger begehrt Kindergeld für seine in Polen lebenden Kinder.
Der Kläger ist polnischer Staatsangehöriger. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder, A, geb. am xx.xx 2004, und B, geb. am xx.xx 2007, die beide zusammen mit ihrer Mutter, der Ehefrau des Klägers, in Polen leben.
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