Die Klage wird bezüglich der Umsatzsteuerbescheide 1996 und 1997 als unzulässig, im Übrigen als unbegründet abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Der in ... wohnhafte Kläger war in den Streitjahren als Arzt in ... unternehmerisch tätig. Er war darüber hinaus Eigentümer einer in ... belegenen Eigentumswohnung nebst Stellplatz. Am 29. Dezember 1995 schloss der Kläger mit der ... GbR sowie sechs weiteren Wohnungseigentümern einen Vertrag über die Begründung eines "Mietpools" ("Mietpool-GbR"). Dieser Vertrag hat folgende wesentlichen Inhalte:
"§ 1 Rechtform, Name, Sitz
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