FG Hamburg, vom 26.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 234/09
Kein negativer Progressionsvorbehalt für nach § 2a EStG nicht zu berücksichtigende Auslandsverluste
BFH, Urteil vom 12.01.2011 - Aktenzeichen I R 35/10
DRsp Nr. 2011/6848
Kein negativer Progressionsvorbehalt für nach § 2aEStG nicht zu berücksichtigende Auslandsverluste
Nach einem DBA steuerfreie negative ausländische Einkünfte i.S. des § 2aEStG 2002 sind auch nach dem Übergang von der sog. Schattenveranlagung zur sog. Hinzurechnungsmethode nicht im Wege des negativen Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen.