I.
Der Antragssteller (Ast) ist verheiratet, im Streitjahr 1998 wurde er auf Antrag getrennt zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt. Der Ast erklärte u. a. Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 130.639 DM und machte Werbungskosten aus nichtselbständiger Tätigkeit in Höhe von 43.254,95 DM geltend. Darin enthalten waren Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung in Form von Miete, Nebenkosten, Garage, Verpflegung sowie Zweitwohnungssteuer. Der Ast trägt vor, er habe seinen Familienwohnsitz in ... und unterhalte aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung in ... da er für die ... dort tätig sei.
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