Streitig ist bei der Einkommensteuer, ob für die private PKW-Nutzung die Höhe der Nutzungsentnahmen zutreffend angesetzt worden ist und ob für ein Streitjahr die Steuerfestsetzung nach § 173 Abs. 1 AO noch geändert werden konnte.
Der Kläger (Kl.) ist selbständiger Unternehmensberater. Für die Streitjahre 1995 bis 1997 reichte er die Einkommensteuererklärungen in 1997, 1998 und 1999 ein. Die Veranlagung für das Kalenderjahr 1995 erfolgte ohne Nachprüfungsvorbehalt. Die Steuerbescheide für 1996 und 1997 ergingen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 Abgabenordnung (AO).
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