Kein Pflege-Pauschbetrag für die Eltern eines Schwerbehinderten bei Weiterleitung von Pflegegeld an die Eltern
FG Thüringen, Gerichtsbescheid vom 22.03.2001 - Aktenzeichen III 312/00
DRsp Nr. 2001/16365
Kein Pflege-Pauschbetrag für die Eltern eines Schwerbehinderten bei Weiterleitung von Pflegegeld an die Eltern
1. Pflegegeld nach § 37 Sozialgesetzbuch XI, das unmittelbar an die Eltern eines schwerbehinderten Kindes ausgezahlt wird, stellt eine -der Inanspruchnahme des Pflege-Pauschbetrag entgegenstehende- "Einnahme" der Eltern i.S. von § 33b Abs.6 Satz 1 EStG dar (Abschluss an Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 8.12.1999 V 557/98, EFG 2000, 1131; gegen FG Bremen, Urteil vom 1.8.2000 200063 K 3, EFG 2000, 1132).2. Eine die Gewährung des Pflege-Pauschbetrags ausschließende "Einnahme" ist jeder Vermögenszufluss in Geld oder Geldwert, also auch weitergeleitetes Pflegegeld i.S. von § 3 Nr.26 EStG.