Der Antrag wird abgewiesen.
Durch mündlichen Prüfungsbescheid vom 16. Februar 2007 teilte der Beklagte dem Kläger mit, die Steuerberaterprüfung insgesamt nicht bestanden zu haben. Mit Schriftsatz vom 15. März 2007 erhob der Kläger daraufhin Klage. In einem Schreiben vom 14. März 2007, das der Kläger unmittelbar an den Beklagten gerichtet hatte, bat er das Ministerium um Bekanntgabe der tragenden Gründe der Entscheidung der Prüfungskommission. Nach Eingang der schriftlichen Begründung werde er weitere begründete Einwendungen im Überdenkungsverfahren vortragen.
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