Kein Rechnungsabgrenzungsposten bei Ende eines Dauerleistungsverhältnisses
FG Berlin, vom 28.04.2003 - Aktenzeichen 8 K 8171/02
DRsp Nr. 2004/16750
Kein Rechnungsabgrenzungsposten bei Ende eines Dauerleistungsverhältnisses
Für erhaltene Entschädigungsleistungen wegen endgültiger Aufgabe eines Dauerleistungsrechts ist kein passiver Rechnungsabgrenzungsposten nach § 5 Abs. 5 Nr. 2EStG zu bilden.