Kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage der Ehefrau gegen die Besteuerung von Einkünften des mit ihr zusammenveranlagten Ehemannes nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen
FG Sachsen, Urteil vom 13.08.2014 - Aktenzeichen 8 K 219/14
DRsp Nr. 2014/14918
Kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage der Ehefrau gegen die Besteuerung von Einkünften des mit ihr zusammenveranlagten Ehemannes nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage, mit der sich die Klägerin gegen die Besteuerung von Einkünften ihres mit ihr zusammenveranlagten Ehemannes wendet, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, weil das Klageziel, auf diese Einkünfte keine Steuern bezahlen zu müssen, einfacher und schneller durch einen Aufteilungsantrag nach §§ 268 – 270 AO zu erreichen wäre.