FG Sachsen - Urteil vom 13.08.2014
8 K 219/14
Normen:
FGO § 40 Abs. 2; EStG § 26 Abs. 1; AO § 268ff.;

Kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage der Ehefrau gegen die Besteuerung von Einkünften des mit ihr zusammenveranlagten Ehemannes nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen

FG Sachsen, Urteil vom 13.08.2014 - Aktenzeichen 8 K 219/14

DRsp Nr. 2014/14918

Kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage der Ehefrau gegen die Besteuerung von Einkünften des mit ihr zusammenveranlagten Ehemannes nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen

Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage, mit der sich die Klägerin gegen die Besteuerung von Einkünften ihres mit ihr zusammenveranlagten Ehemannes wendet, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, weil das Klageziel, auf diese Einkünfte keine Steuern bezahlen zu müssen, einfacher und schneller durch einen Aufteilungsantrag nach §§ 268 – 270 AO zu erreichen wäre.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

FGO § 40 Abs. 2; EStG § 26 Abs. 1; AO § 268ff.;

Tatbestand