FG Baden-Württemberg - Urteil vom 29.07.2014
6 K 767/14
Normen:
EStG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4; EStG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 5; EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 S. 1; EStG § 19; EStG § 20;
Fundstellen:
DStR 2015, 6
DStRE 2015, 1284

Kein Schuldzinsenabzug bei dem Erwerb von Aktien des Arbeitgebers kein Werbungskostenabzug für Umzugskosten anlässlich der Einrichtung eines separaten Arbeitszimmers keine Werbungskosten für Fachzeitschriften ohne Beleg

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.07.2014 - Aktenzeichen 6 K 767/14

DRsp Nr. 2014/14260

Kein Schuldzinsenabzug bei dem Erwerb von Aktien des Arbeitgebers kein Werbungskostenabzug für Umzugskosten anlässlich der Einrichtung eines separaten Arbeitszimmers keine Werbungskosten für Fachzeitschriften ohne Beleg

1. Schuldzinsen, die dem Arbeitnehmer aus der Finanzierung des Erwerbs von Aktien des Arbeitgebers enstehen, sind auch dann keine Werbungskosten aus Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, wenn eine Rückkaufoption des Arbeitgebers bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht. 2. Umzugskosten sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit absetzbar, wenn der Umzug in eine größere Wohnung zwar die Einrichtung eines abgeschlossenen Arbeitszimmers ermöglicht, sich aber die Fahrtzeit zu dem Arbeitsplatz verlängert, das Arbeitsverhältnis nicht die Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers erfordert und sich der Arbeitgeber nicht an den Umzugskosten beteiligt. 3. Aufwendungen für Fachzeitschriften sind ohne Beleg nicht als Werbungskosten bei den Einkünften als nichtselbstständer Arbeit zu berücksichtigen.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4; EStG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 5; EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 S. 1; EStG § 19; EStG § 20;

Tatbestand