Streitig ist, ob der Beklagte (das Finanzamt - FA -) den bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid 2005 wegen einer nachträglich bekannt gewordenen Tatsache ändern durfte.
Die Kläger sind zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute. Der Kläger bezieht als selbstständiger Schornsteinfegermeister Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
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