Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 29.10.2018 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten noch über das Bestehen eines die Versicherungspflicht des Klägers in der gesetzlichen Rentenversicherung begründenden Beschäftigungsverhältnisses im Zeitraum vom 01.09.1973 bis 30.06.1985.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|