Kein steuerfreier Sanierungsgewinn bei Fehlen von besonderen sachlichen oder persönlichen Billigkeitsgründen keine verdeckte Einlage bei Verzicht des Insolvenzverwalters der Muttergesellschaft auf wertlose Forderungen gegen die überschuldete Tochtergesellschaft zur Ermöglichung eines Verkaufs der Anteile der Tochtergesellschaft
FG Sachsen, Urteil vom 04.04.2013 - Aktenzeichen 6 K 211/09
DRsp Nr. 2013/7812
Kein steuerfreier Sanierungsgewinn bei Fehlen von besonderen sachlichen oder persönlichen Billigkeitsgründen keine verdeckte Einlage bei Verzicht des Insolvenzverwalters der Muttergesellschaft auf wertlose Forderungen gegen die überschuldete Tochtergesellschaft zur Ermöglichung eines Verkaufs der Anteile der Tochtergesellschaft
1. Der Wortlaut des Gesetzes und die Gesetzesbegründung bei Abschaffung von § 3 Nr. 66 EStG a. F. durch das Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom 29.10.1997 schließen es aus, die Besteuerung eines Sanierungsgewinns i. S. v. § 3 Nr. 66 EStG a. F. weiterhin – allein aufgrund der §§ 163, 227AO – als sachlich unbillig anzusehen und von der Besteuerung auszunehmen, wenn außer der Tatsache des sanierungsbedingten Verzichts eines Gläubigers weder besondere sachliche noch persönliche Billigkeitsgründe ersichtlich sind.
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