FG München - Urteil vom 20.02.2002
1 K 4521/98
Normen:
EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, b § 34 Abs. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 830

Kein tarifbegünstigter Steuersatz für Buy-out-Vergütungen eines Drehbuchautoren; Kein steuerbegünstigter Steuersatz für sog. Buy-out-Vergütungen zur Abgeltung (auch) von Wiederholungshonoraren eines Drehbuchautors; Einkommensteuer 1996

FG München, Urteil vom 20.02.2002 - Aktenzeichen 1 K 4521/98

DRsp Nr. 2002/9516

Kein tarifbegünstigter Steuersatz für Buy-out-Vergütungen eines Drehbuchautoren; Kein steuerbegünstigter Steuersatz für sog. "Buy-out-Vergütungen" zur Abgeltung (auch) von Wiederholungshonoraren eines Drehbuchautors; Einkommensteuer 1996

Wird der Vertrag eines selbständigen Drehbuchautoren auf Veranlassung des Fernsehsenders dahin geändert, dass er für künftige Folgen einer Serie nicht mehr wie bisher fixe Beträge für die Erstausstrahlung und jede Wiederholungssendung, sondern nur noch ein einmaliges, alle Wiederholungen mit abgeltendes Honorar erhält, so ist diese Einmalzahlung ("Gesamt-Buy-out") in voller Höhe nach dem Tarif zu besteuern; eine tarifbegünstigte "Entschädigung" liegt nicht vor.

Normenkette:

EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, b § 34 Abs. 1 Nr. 2 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist die Gewährung des ermäßigten Steuersatzes.