FG Baden-Württemberg - Urteil vom 27.10.2005
6 K 284/04
Normen:
EStG (1990) § 17 Abs. 1 S. 1 ; AO (1977) § 39 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2006, 186

Kein Veräußerungsgeschäft nach § 17 EStG durch Einräumung einer Kaufoption und Verwahrung der betroffenen Inhaberaktien durch einen Dritten; Kapitalerhöhung unter Ausschluss der Altaktionäre

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.10.2005 - Aktenzeichen 6 K 284/04

DRsp Nr. 2006/1085

Kein Veräußerungsgeschäft nach § 17 EStG durch Einräumung einer Kaufoption und Verwahrung der betroffenen Inhaberaktien durch einen Dritten; Kapitalerhöhung unter Ausschluss der Altaktionäre

1. Nimmt, so lange ungewiss ist, ob ein die Inhaberaktien der Altaktionäre betreffender Kaufvertrag tatsächlich zustande kommt, ein Dritter diese Aktien in Verwahrung, damit unter Geltung der dem Interessenten eingeräumten Kaufoption keine nennenswerte Änderung der Beteiligungsverhältnisse eintritt, ohne jedoch den Altaktionären die wesentlichen Rechte an den Aktien (Stimmrecht, Gewinnbezugsrecht) oder das Wertminderungsrisiko zu nehmen, so geht dadurch noch nicht das wirtschaftliche Eigentum an den Aktien über. Ein Veräußerungsgeschäft der Altaktionäre im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG wird weder durch die Inverwahrungnahme noch durch die Einräumung der Kaufoption verwirklicht. 2. Der Ausschluss der Altaktionäre von der Teilnahme an einer Kapitalerhöhung stellt keine Veräußerung von Anwartschaftsrechten im Sinne des § 17 EStG dar, wenn die Übertragung der Bezugsrechte nicht gegen Entgelt erfolgt.

Normenkette:

EStG (1990) § 17 Abs. 1 S. 1 ; AO (1977) § 39 Abs. 2 Nr. 1 ;

Tatbestand: