FG Baden-Württemberg - Urteil vom 21.01.2022
13 K 2104/18
Normen:
EStG § 2 Abs. 1 S. 1; EStG § 4 Abs. 1;

Kein Verfahren zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkünften aus selbständiger Tätigkeit bezüglich des Herausgeberkreises einer Zeitschrift; Der Besteuerung nach dem Einkommensteuergesetz unterliegenden Einkünfte; Personengesellschaft mit Gewinnerzielungsabsicht; Einnahmen lediglich zur Kostendeckung

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.01.2022 - Aktenzeichen 13 K 2104/18

DRsp Nr. 2022/14425

Kein Verfahren zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkünften aus selbständiger Tätigkeit bezüglich des Herausgeberkreises einer Zeitschrift; Der Besteuerung nach dem Einkommensteuergesetz unterliegenden Einkünfte; Personengesellschaft mit Gewinnerzielungsabsicht; Einnahmen lediglich zur Kostendeckung

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt der Kläger.

3.

Das Urteil ist hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen vorläufig vollstreckbar. Ermöglicht der Kostenfestsetzungsbeschluss eine Vollstreckung im Wert von mehr als X.XXX €, haben die Beigeladenen in Höhe des vollstreckbaren Kostenerstattungsanspruchs Sicherheit zu leisten. Bei einem vollstreckbaren Kostenerstattungsanspruch bis zu einer Höhe von X.XXX € kann der Kläger der vorläufigen Vollstreckung widersprechen, wenn die Beigeladenen nicht zuvor in Höhe des vollstreckbaren Kostenerstattungsanspruchs Sicherheit geleistet haben.

4.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 2 Abs. 1 S. 1; EStG § 4 Abs. 1;

Tatbestand