Kein Verfassungsverstoß wegen unterschiedlicher Besteuerung von echten und unechten Wohnmobilen
BFH, Beschluss vom 07.07.2010 - Aktenzeichen II S 32/09
DRsp Nr. 2010/16561
Kein Verfassungsverstoß wegen unterschiedlicher Besteuerung von echten und unechten Wohnmobilen
NV: Unechte Wohnmobile, die auf den Fahrzeugkonzepten von Kleinbussen, Gelände-, Mehrzweck- oder Kombinationskraftwagen beruhen, weisen nur einzelne Elemente eines echten Wohnmobils i. S. d. § 2 Abs. 2bKraftStG auf. Die Annahme einer gleichheitswidrigen Besteuerung von echten und unechten Wohnmobilen scheidet schon wegen der konzeptionellen Unterschiede aus.