FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 14.01.2009
12 K 8293/06 B
Normen:
KStG 1999 § 8 Abs. 4 S. 1, 2; GewStG § 10a; KStG 1999 § 8 Abs. 4 S. 1; KStG 1999 § 8 Abs. 4 S. 2; GewStG § 10a;
Fundstellen:
EFG 2009, 684

Kein Verlust der wirtschaftlichen Identität einer Kapitalgesellschaft bei Wechsel der Anteilseigner ohne Branchenwechsel und bei anschließender Zuführung von Geld durch Gewährung von Gesellschafterdarlehen

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.01.2009 - Aktenzeichen 12 K 8293/06 B

DRsp Nr. 2009/6408

Kein Verlust der wirtschaftlichen Identität einer Kapitalgesellschaft bei Wechsel der Anteilseigner ohne Branchenwechsel und bei anschließender Zuführung von Geld durch Gewährung von Gesellschafterdarlehen

Die Bescheide über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzuges zur Körperschaftsteuer auf den 31. Dezember 2004 und über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31. Dezember 2004, beide vom ... in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom ..., werden dahingehend geändert, dass der verbleibende Verlustabzug bzw. der vortragsfähige Gewerbeverlust jeweils auf EUR 53 139 festgesetzt wird. Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen. Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet. Beschluss: Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.