Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 14. Dezember 2017 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat dem Kläger auch die außergerichtlichen Kosten des Revisionsverfahrens zu erstatten.
Im Übrigen sind keine Kosten zu erstatten.
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Die Beteiligten streiten darüber, ob der Unfall, den der Kläger an einem "Probetag" erlitten hat, ein Arbeitsunfall ist.
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