I. Die Antragstellerin (Astin) wendet sich gegen die steuerliche Verwertung der Ergebnisse einer Außenprüfung. Das Finanzamt (FA) Schwerin erließ am 16.09.1996 eine Prüfungsanordnung für eine Außenprüfung bei der Astin für die Kalenderjahre 1990 bis 1994. Als Prüfer(in) wurden Frau A und Herr B, seinerzeit Bedienstete des FA für Körperschaften-... in Hamburg, benannt. Die Prüfungsanordnung war von der zuständigen Sachgebietsleiterin mit Paraphe unterzeichnet worden. Streitig ist, ob die Unterschrift den rechtlichen Anforderungen einer Unterschrift genügt. Die Prüfung begann an 07.10.1996 und endete mit Unterbrechungen am 13.03.2000. Eine Schlussbesprechung hat nicht stattgefunden.
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