Streitig ist, ob die Beklagte die Festsetzung von Kindergeld gegenüber dem in Deutschland wohnhaften Kläger mit der Begründung aufheben durfte, der in Zypern lebenden, nicht unbeschränkt steuerpflichtigen Kindesmutter, in deren Haushalt die gemeinsamen Kinder aufgenommen sind, stehe nach § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG der vorrangige Kindergeldanspruch zu.
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