Der Kläger handelt mit Kraftfahrzeugen. In den Streitjahren bezog er Fahrzeuge bei der Firma .... Inhaber dieses Unternehmens war Herr ..., der dem Kläger für die Fahrzeugkäufe Rechnungen unter der Firma ... und einer Geschäftsadresse in ... ausstellte, in denen die Umsatzsteuer offen ausgewiesen war. Der Kläger macht den Vorsteuerabzug aus diesen Rechnungen geltend.
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